In unmittelbarer Nähe von Umag steht ein Baugrundstück mit Meerblick von 580 m² zum Verkauf. Das Grundstück hat eine regelmäßige Form und eine ebene Oberfläche, auf dem derzeit legale Abrissgebäude stehen. Für das Grundstück wurde ein Antrag auf Baugenehmigung für eine Villa mit Pool von 212 m² eingereicht. Dem Projekt zufolge erstreckt sich die Villa über zwei Etagen. Im Erdgeschoss gibt es eine Küche mit Wohnzimmer und Esszimmer, einen Abstellraum, eine Toilette, eine Waschküche, neben dem Pool gibt es ein SPA mit Sauna und Fitness, ein Freiluftkino und einen Kamin. Im ersten Stock gibt es einen Flur, einen Abstellraum, zwei Badezimmer, drei Schlafzimmer und eine große Terrasse mit Blick auf das Meer. Sämtliche Gemeindebeiträge im Zusammenhang mit der Baugenehmigung wurden bezahlt.
Die vorläufige Frist für die Erteilung einer Baugenehmigung ist Herbst 2023. Ausgezeichnete Lage, am Rande eines kleinen Dorfes und am Rande einer Bauzone. Die Zufahrt zum Grundstück erfolgt derzeit über eine Schotterstraße. Die Stadt Umag sowie das Meer und die Strände sind nur 5 Autominuten entfernt. Angesichts der Größe des Grundstücks und der interessanten Mikrolage ist das Grundstück sehr interessant für Investitionen und den Bau eines Ferienhauses oder für den Bau eines Einfamilienhauses.
Um die Immobilie zu besichtigen, ist es notwendig, den Termin einen Werktag im Voraus mit der obligatorischen digitalen Unterschrift des MaklervertragDer Preis der Immobilie wird nach der Mediationsvereinbarung zwischen dem Eigentümer und der Agentur.
VISTA PRO NETWORK Ltd. als ein autorisiert Immobilienmakler (Eingetragene Agentur für Geschäfts- und Vermittlungsgeschäfte im Immobilienbereich KLASA: UP/I-330-01/22-01/422; URBROJ: 517-08-01-01-01-22-2), berechnet dem Käufer eine Maklerprovision in Höhe von 3% + MwSt. zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Vorvertrag oder Kaufvertrag für die Vermittlungsleistung. Der Preis beinhaltet nicht die Immobilienumsatzsteuer*
*Die Verpflichtung zur Zahlung der Grunderwerbsteuer, die sich auf 3% des Verkehrswerts der Immobilie beläuft, trägt der Käufer. Der Prozess beginnt, wenn der Notar die Steuerverwaltung über den Verkauf informiert, die dann einen Steuerbescheid an die Adresse des Käufers sendet.
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